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Wann trägt eine Rechtsschutzversicherung meine Kosten?

Wann trägt eine Rechtsschutzversicherung meine Kosten?

 

Für Verbraucher ist es wichtig, dass die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe und insbesondere das Beschreiten des Rechtsweges nicht daran scheitert, dass die mit der Rechtsverfolgung entstehenden Kosten nicht getragen werden könne.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte sich an den Erfordernissen ausrichten. So kann es möglich sein bestimmte Bestandteile wegzulassen, um Kosten zu sparen. Als Kunde sollte man sich durch das Versicherungsunternehmen über den Versicherungsumfang genauestens aufklären lassen.

Wird eine Rechtsschutzversicherung nur für den verkehrsrechtlichen Bereich abgeschlossen, so besteht logischerweise keine Einstandspflicht der Versicherung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und die mit einer Vertretung in einem solchen Verfahren entstehenden Kosten sind selbst zu tragen.

Manche Bereiche sind teuer zu versichern, wie z.B. der Rechtsbereich die Vermietung von Immobilien betreffend. Aber in manchen Premiumpaketen ist die Vermietung einer oder mehrerer Wohnungen mitversichert. Es lohnt sich hier die verschiedenen Angebote zu vergleichen.

Inhalt des klassischen „Privat-, Beruf und Verkehrsrechtsschutzes“ Paketes sind folgende Rechtsgebiete:

  • Wohnungs- und Grundstücksrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Verkehrsrecht
  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht, wobei sog. Vorsatztaten regelmäßig ausgenommen sind
  • Familienrecht, regelmäßig wird nur die Beratung bezahlt
  • Erbrecht, regelmäßig wird nur die Beratung bezahlt

Weiter ist es möglich, die Kosten der Versicherung zu senken indem eine Selbstbeteiligung für den Schadensfalls vereinbart wird. Bei einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro trägt der Versicherungsnehmer Kosten bis zu dieser Höhe selbst. Wichtig ist, dass diese Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall nur einmal entsteht.

Bei den allermeisten Rechtsschutzversicherungen ist eine Wartezeit von drei Monaten zu beachten. Das bedeutet, dass nur Risiken als versichert gelten, die sich frühestens drei Monate nach Abschluss des Rechtsschutzvertrages realisiert haben.

In den Familientarifen sind Ihre Familienangehörigen mitversichert. Wer in einem Singletarif versichert ist, sollte also den Versicherungstarif seinen Lebensumständen anpassen. In den Familientarifen sind selbst volljährige Kinder versichert, so lange diese nicht verheiratet sind und keinen Beruf ergriffen haben. Unter diesen Bedingungen endet die Mitversicherung jedenfalls regelmäßig erst mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres. Eine weitergehende Mitversicherung von Lebenspartner, Eltern oder anderen Personen kann in den Versicherungsbedingungen vereinbart sein.

Wenn dann der Kostenschutz einer Versicherung greift, ist dieser sehr weitgehend. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt regelmäßig die eigenen Rechtsanwaltskosten ebenso wie die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Dolmetscherkosten, Zeugengelder und andere Auslagen.

Es gilt zu Bedenken, dass die Kosten eines Verfahrens selbst in einfach gelagerten Fällen schnell mehrere tausend Euros betragen können. Es kann daher nur dazu geraten werden, eine den Bedürfnissen entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn es die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.

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